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Ferienimmobilien kaufen mit Bitcoins


Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoins ist spekulativ und hochkomplex. Gerade, wenn man Ferienwohnungen kaufen möchte. Dass man so wenig über solche Verkäufe hört, hat viele gute Gründe.

Die Bitcoin-Börse: Das Drehen am ganz großen Rad

Der Bitcoin - nur ein Hype oder digitale Zukunft?

Kryptowährungen wie Bitcoins sind zur Zeit hoch im Kurs und groß in der Debatte. Dabei sind die Kurse von digitalen Tauschwährungen, sie werden im angelsächsischen Raum auch Token, also Wertmarken genannt, alles andere als stabil. Es geht rasant rauf und runter: Betrug der Gegenwert eines Bitcoins zum Euro Anfang letzten Jahres noch ca 1.000 Euro, schnellte er im Dezember auf knapp 20.000 Euro hoch, um Anfang Februar auf etwa 5.000 zu fallen. Weitere Überraschungen sind nicht auszuschließen. Wer mit „Token“ spekuliert, muss gute Nerven haben. Dabei ist der Bitcoin nur eine von vielen Möglichkeiten, sein Geld am nationalstaatlich- und auch international geregelten Geldmarkt vorbei anzulegen oder durch Dienstleistungen selbst zu verdienen. Die Folgen liegen auf der Hand: Viele versuchen, die hoch spekulative digitale Währung auf dem vermuteten Höchststand einzutauschen. Oder sie in offiziell regulierten Anlageprodukten anzulegen. Eine davon ist die Immobilie, das Betongold. Und gar nicht wenige denken dabei auch an den Kauf von Ferienimmobilien. Hier stellt sich gleich die Frage, wie legal der direkte Erwerb von Immobilien oder Ferienhäusern mit Bitcoins und Co eigentlich ist.

Der Kauf von Immobilien und Ferienwohnungen mit Bitcoins

Luxuswohnungen in Dubai mit Bitcoins kaufen

Dubai gilt nicht nur als ein besonders extravagantes Pflaster hochpreisiger und edler Immobilien. Auch in Sachen Bezahlung macht die Wüstenmetropole Schlagzeilen. Das Handelsblatt berichtete im Februar über die Briten Michelle Mone und Doug Barrowman, die mit dem Verkauf von Luxusapartments in Dubai für Bitcoins begonnen haben. 50 Wohnungen ihres Projekts gingen bereits über den Tisch, für bis zu 145 Bitcoins, also damalig 380.000 Dollar. Die beiden Briten wollten damit ein Zeichen setzen. Das ist ihnen auch gelungen, wobei man auch sagen muss, dass die Wohnungen zu einem festen Dollarkurs bepreist wurden. Erst am Tag des Vertrags wurden sie zum entsprechenden Bitcoin-Kurs umgerechnet. Das minimiert natürlich das Risiko, vor allem für den Verkäufer. (Quelle: Handelsblatt)

Die Bitcoin-Wallet: Anonyme Konten und unbekannte Provenienz

Die Wallet funktioniert wie ein digitales Portemonnaie

Ein Bitcoin-Konto ist anonymisiert, bzw. ein Pseudonym, weil durch die entsprechende Kennung der Eigentümer des Kontos tatsächlich nachvollziehbar ist. Bei dem Kauf müssen nach deutschem Recht der Käufer und der Verkäufer aber eindeutig identifiziert werden können. In dem Artikel des Handelsblattes vom 12.2.18 wird Christoph Enaux von der Kanzlei Greenberg Traurig zitiert: „Ein anonymer Grundstückskauf ist in Deutschland auch bei einer Bezahlung in Bitcoin nicht möglich.“ Die Bitcoin-Wallet, also das digitale Portemonnaie dient maximal als Sicherheit dafür, dass der entsprechende Gegenwert einer Immobilie oder eines Ferienhauses vorhanden ist. Vom Notar und vom Makler müsse grundsätzlich die Identität der Handelspartner geklärt werden und nicht die Herkunft des Geldes. Rein rechtlich sei der Kauf mit Bitcoins einem Kauf mit Bargeld gleichzusetzen. Genau da beginnt es schwierig zu werden.

Äpfel mit Bitcoins vergleichen

Der Handel mit Bitcoins ist rechtlich schwer einzuordnen

Fragt man beim Bundesfinanzministerium nach, ob der Kauf von Immobilien mittels Kryptowährungen eigentlich rechtens ist, wird man von der Pressestelle gleich an die Kollegen des Justizministeriums verwiesen. Dies entbehrt nicht einer gewissen Logik. Denn schließlich berührt man hiermit das dicht verminte Gebiet der Geldwäsche und der Gesetze, die dies unterbinden sollen. Etwas überraschend ist dann der Hinweis der Pressestelle des Justizministeriums. „Sie können Immobilien gegen alles Mögliche tauschen. Auch gegen einen Apfel. Und natürlich auch gegen Bitcoins“, so die lapidare Antwort. Also sähe man im Justizministerium diesbezüglich keinen rechtlichen Klärungsbedarf. Das sieht man beim Immobilienverband Deutschland (IVD) etwas differenzierter. Der Kauf mit Bitcoins werde hier nicht diskutiert, weil ihnen keine solchen Fälle bekannt seien. Sie berufen sich auf das Bundesfinanzministerium, das Bitcoins nicht als Währung anerkenne. Heiko Senebald, der Leiter der Kommunikation beim IVD erklärt, dass Makler bei der Finanztransaktion auch nicht direkt beteiligt seien. „Sollte ein Kaufinteressent mit Bitcoins zahlen wollen und den Makler einbinden, könnte durchaus Handlungsbedarf im Bezug auf das Geldwäschegesetz  - also Prüfung und ggf. Verdachtsmeldung - bestehen.“ Denn sobald mit größeren Summen von Bargeld gehandelt werde, und Bitcoins sind praktisch Bargeld, ergebe sich rein automatisch der Verdacht der Geldwäsche.

Bedenken aus Berlin: Die Position der Bundesnotarkammer

Die Bundesnotarkammer in Berlin stimmt mit der Position des Bundesamtes für Justiz überein. Denn bei einem Immobilienkauf könne „prinzipiell jeder beliebige Vermögensgegenstand und somit grundsätzlich auch ein bestimmter Betrag einer sog. Kryptowährung vereinbart werden.“ Allerdings ist den Notaren ein solcher Fall noch nicht untergekommen. Nicht ohne Grund. Denn sobald größere Beträge in Kryptowährungen auf den Tisch gelegt werden, kann dies ein erhöhtes Geldwäscherisiko bedeuten. Bestätigt sich ein Verdacht, ist die Beurkundung abzulehnen und der Sachverhalt unverzüglich bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden. Aber auch aus anderen Gründen bieten sich Bitcoins aus Sicht der Notarkammer nicht für den Kauf von Immobilien an. Da zwischen Vertragsschluss und Fälligkeit des Kaufpreises in der Regel eine gewisse Zeit vergeht, wäre weder für den Käufer noch für den Verkäufer ersichtlich, welchen Wert die vereinbarte Gegenleistung tatsächlich hat. In vielen Fällen sei die Immobilie zudem noch mit einer Grundschuld bei der Bank belastet, der Kaufpreis wird teilweise zur Rückzahlung des noch offenen Darlehensbetrags verwendet, der durch die Grundschuld gesichert wird. Die Bundesnotarkammer erklärt, dass „sich die Bank des Verkäufers vermutlich nicht mit einer Kryptowährung ‚auszahlen’ lassen“ wird. Zudem wäre unklar, „ob der vereinbarte Betrag im Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises auch tatsächlich zur Rückzahlung des noch offenen Darlehensbetrags ausreichen würde.“ Ein ziemlich klares Nein also aus Berlin zum Kauf von Immobilien mit sogenannten Kryptowährungen. 

Was tun mit Kryptowährungen?

Natürlich kann man sein Geld in jeder Anlage anlegen. Gewinne aus der Spekulation mit Kryptowährungen legt man aber besser nicht direkt in Immobilien an. Erst dann, wenn diese irgendwann in offizielle Währungen getauscht sind. Vielleicht sind Immobilien –  insbesondere der Kauf von Ferienimmobilien – bei einer fast garantieren Wertsteigerung auch eine bessere Geldanlage als Bitcoins. Sie schonen zumindest die Nerven und lassen sich schließlich auch bei einem Urlaub in den eigenen Wänden fernab des beruflichen Alltags mit einem Bilderbuchpanorama auf dem Balkon auch viel besser genießen. Anregungen finden Leser hier in Hülle und Fülle: Aktuelle Ferienimmobilien

Alles über Bitcoins und Co.: Mining, Blockchains und Wallets.

Bitcoin als Alternative zur Fiat Währung

Bitcoins sind wie andere digitale (Krypto-) Währungen auch, eine besondere Form der Vergütung von im Internet tätigen Personen untereinander. Eine „Währung“, die nicht auf dem Vertrauen in das System von Zentralbanken basiert, wie dies bei regulären, so genannten Fiat-Währungen der Fall ist, sondern auf der Vielzahl vernetzter Computer. Der Bankencrash 2008 war der eigentliche Auslöser dafür, dass immer mehr Menschen aus Sorge um den Wert ihrer Vermögen nach Alternativen suchten.

Mining ist wie Goldschürfen

Bitcoins entstehen durch Dienstleistungen, die untereinander mit dieser Währung verrechnet werden. Dazu müssen die Bitcoins aber erst einmal durch das Entschlüsseln von Codes gefördert werden. Dieser recht komplizierte Prozess wird als Mining bezeichnet. Mit der Zeit ist ein großer Markt entstanden, auf dem diese Währung gehandelt wird. Dieser Handel führt zu hohen Kursschwankungen von mehreren Hundert Prozent binnen Jahresfrist, die Kryptowährungen wie u.a. Bitcoins auszeichnen.

Sicherheit durch die Blockchain

Die Sicherheit der Bitcoins ist dennoch gegeben, da das Bitcoin-Eigentum in einer elektronischen Börse liegt, der persönlichen Wallet. Dieser Wert wird durch eine Vielzahl von Transaktionen untereinander gesichert und im Ledger, einem Art permanenten Kontoauszug aller verfügbaren Bitcoins gespeichert. Die Gesamtzahl aller verfügbaren Einheiten einer Kryptowährung ist begrenzt, bei Bitcoins liegt diese Zahl 21 Millionen. Eine Kryptowährung ist also per se deflationär. Die Gesamtzahl der Währungseinheiten ist auf einzelne zu entschlüsselnde Datenmengen verteilt, deren Gesamtzahl auch als Blockchain bezeichnet wird. Je größer diese Zahl, desto sicherer ist die Kryptowährung.

Spekulationsgewinne leider nicht steuerfrei

Werden Bitcoins an einer Bitcoin-Börse in eine reguläre Währung zurückgetauscht, muss unterschieden werden, ob es sich hier um einen Spekulationsgewinn (Bitcoin- Handel) oder um mit Bitcoins bezahlte Leistungen (z. B. Mining) handelt. Das ist gerade für die Versteuerung wichtig. Spekulationsgewinne werden wie Aktien behandelt, Privatpersonen müssen diese in der Steuererklärung angeben. Das Mining wird wie der Gewinn aus einem Gewerbe behandelt. Dann werden Gewerbesteuern bzw. Einkommenssteuern fällig.

Bildquelle(n):

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